Allgemeine Informationen

Mehrfachverwendung von FFP2-Masken

 

Grundsätzlich sind FFP2-Masken zum einmaligen Gebrauch vorgesehen. Allerdings werden sie im Privatbereich oft mehrfach getragen. Um herauszufinden, welche Möglichkeiten oder gar Risiken die Mehrfachverwendung der FFP2-Masken mit sich bringt, fördert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktuell ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster. Und das sind die vorläufigen Ergebnisse: Bei einer siebentätigen Trocknung der FFP2-Maske bei Raumluft (Achtung: Nicht auf die Heizung legen!) wird die Menge der Coronaviren auf ein akzeptables Maß verringert. Außerdem zeigen die bisherigen Untersuchungen, dass man die infektiösen Viren auch durch eine Desinfektion im Backofen inaktivieren kann. Die Wissenschaftler betonen, dass es bei beiden Verfahren außerordentlich wichtig ist, den Anweisungen exakt zu folgen.


Kopfschmerz als Nebenwirkung

 

Bei falscher Anwendungsdauer können Schmerzmittel, die ja eigentlich Schmerzen lindern sollen, das Gegenteil bewirken. Wer häufig zu viele Schmerztabletten einnimmt, riskiert einen dauerhaften Kopfschmerz oder auch Probleme mit der Niere. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie lange Sie ein bestimmtes Medikament einnehmen dürfen, lassen Sie sich in Ihrer Apotheke vor Ort dazu beraten.


Medikamente leichter einnehmen

 

Wer motorisch eingeschränkt ist, dem fällt es schwer, Tabletten zu teilen oder Tropfen abzumessen. Hier können wir helfen! Zur Dosierung von Tropfen oder Säften gibt es spezielle Dosierspritzen und Eintropfhilfen in der Apotheke. Wer Probleme mit dem Schlucken von Tabletten hat, kann oft auf andere Arzneiformen zurückgreifen. Zudem gibt es Überzüge, die das Schlucken erleichtern. Tabletten zerdrücken oder Kapseln öffnen sollten Sie nur nach Absprache mit Fachpersonal, denn sonst kann die Wirkung beeinträchtigt werden. Zu verschiedenen Darreichungsformen und der richtigen Einnahme von Medikamenten beraten wir Sie in der Apotheke vor Ort.



Schweigepflicht in Apotheken

Nicht nur für Ärzte, auch für Apothekenpersonal gilt die Schweigepflicht. Das betrifft alle persönlichen Informationen über Patienten – von Erkrankungen über abgegebene Arzneimittel bis zur Lebenssituation. Und daran halten sich alle aus unserem Team! Die Vertraulichkeit gilt auch gegenüber Angehörigen des Patienten. Wenn Sie mit uns über Ihre Gesundheit sprechen, erfährt das niemand anders.

Starke Abwehrkräfte in der kalten Jahreszeit

Ab Herbst hat es das Immunsystem schwerer, uns vor Infektionen zu schützen. Trockene Heizungsluft lässt Erreger außerdem oft leichter zuschlagen. Mit gestärkten Abwehrkräften können wir gegensteuern. Vor allem Bewegung und frische Luft halten das Immunsystem auf Trab. Über die Ernährung können wir den Körper mit wichtigen Vitaminen versorgen. Noch mehr Tipps für starke Abwehrkräfte bekommen Sie bei uns in der Luchs Apotheke.

Erstattung rezeptfreier Arzneimittel

 

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel direkt von der eigenen Krankenkasse bezahlt. Aber auch für einige rezeptfreie Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel, kommen manche gesetzlichen Krankenkassen auf, allerdings erst im Nachhinein und auf Antrag. Welche Arzneimittel unter welchen Konditionen das sein können, ist je nach Satzung der Krankenkasse unterschiedlich. In einer Liste auf dem Verbraucherportal APONET können Sie jederzeit die Regelungen der entsprechenden Krankenkassen nachgucken.


Mit dem Botendienst das Risiko für Chroniker mindern

 

Für chronisch kranke Menschen gelten in der Corona-Zeit neben den allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln besondere Vorsichtsmaßnahmen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn das Immunsystem geschwächt ist. Besonders wichtig für Chroniker ist die kontinuierliche Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten. Um weiterhin Kontakte zu anderen Menschen auf das Notwendigste zu beschränken, können Sie Ihre Arzneimittel sicher und bequem nach Hause bringen lassen – vom Botendienst Ihrer Apotheke vor Ort!


Neue Rabattverträge: Dieselben Wirkstoffe in anderen Verpackungen

 

Sollten Sie als chronisch kranker Patient in der Apotheke ein neues, anders aussehendes Präparat für Ihr Rezept bekommen, brauchen Sie sich nicht zu beunruhigen. Im Oktober und November haben nämlich mehrere Krankenkassen neue Rabattverträge abgeschlossen. Bei so genannten Generika handelt es sich um denselben Wirkstoff, der einfach nur in einer anderen Verpackung steckt. Aus Kostengründen werden seit 2007 zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern solche Rabattverträge geschlossen. Sie sorgen dafür, dass Sie als Patient das Präparat eines bestimmten Herstellers erhalten. In Ihrer Apotheke vor Ort wird anhand Ihres Rezepts das für Sie richtige Rabattarzneimittel identifiziert – je nach gesetzlicher Krankenkasse. Falls Sie doch Bedenken haben, sprechen Sie uns bitte gerne an!


Kontakte reduzieren: Der Botendienst hilft

 

Jeden Tag wird in Deutschland etwa 300.000 Mal der Botendienst der Apotheken vor Ort in Anspruch genommen. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Apotheken ihre Botendienste zwischenzeitlich sogar noch weiter hochgefahren. Damit werden Patienten, die nicht in die Apotheke kommen können, zu Hause schnell und zuverlässig mit Arzneimitteln versorgt. Besonders wichtig ist der Botendienst für Risikogruppen und Personen in Quarantäne. In der anhaltenden Pandemie hilft diese wichtige Leistung, die auch unsere Apotheke anbietet, Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und damit letztlich die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.



 


Grippeschutz: Jeder zweite Risikopatient verzichtet auf eine Impfung

 

Die Grippeschutzimpfung ist gerade für Risikogruppen wichtig. Dazu gehören Menschen über 60, chronisch Kranke, medizinisches Personal und jeder, der beruflich viel Kontakt zu Menschen hat. Laut einer Umfrage im Auftrag der ABDA wollen aber 45 % der Risikopatienten auf eine Grippeimpfung verzichten. Dabei schützt man mit einer Impfung nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor der Grippe. Eine Herdenimmunität ist besonders für Menschen, die nicht geimpft werden können, ein wichtiger Schutz. Ab diesem Herbst dürfen auch bestimmte Apotheken im Rahmen eines Pilotprojektes erstmalig gegen die Grippe impfen. Damit sollen mehr Menschen mit der Schutzimpfung erreicht werden.

 


Dosierungsangabe nützt Patienten

 

Ab November müssen Ärzte auf jedem Rezept eine Angabe zur Dosierung des entsprechenden Medikaments machen. Das sieht die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. So sollen zukünftig Dosierungs- und andere Medikationsfehler vermieden und das Patientenrisiko verringert werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Verfügt der Patient über eine vom Arzt schriftlich erstellte Dosierungsanweisung oder über einen Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel enthält, ist die Angabe keine Pflicht. Im Apothekenalltag steht die sichere und wirksame Versorgung unserer Patienten an erster Stelle. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!


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